Allgemeine Geschäftsbedingungen der R&G Akademie
Die folgenden allgemeinen gültigen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (b.v.b.a.), R&G Global Consultants CE B.V., im weiteren R&G Akademie genannt, welche für die Kurse gelten.
Artikel 1. Anwendbarkeit
1.1 Wenn nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich festgehalten, sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar für alle Angebote und Übereinkünfte in Bezug auf die Erbringung von Schulungen für Schulungsteilnehmer seitens der R&G Akademie. Zum Zwecke dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen benennt der Teilnehmer eine natürliche Person, die zur Teilnahme an einer Schulung bei der R&G Akademie angemeldet ist.
1.2 Änderungen, Ergänzungen und/oder Erweiterungen des Vertrags oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann bindend für die R&G Akademie, wenn sie schriftlich durch alle Parteien bestätigt werden.
1.3 Die Übereinkunft zwischen dem Teilnehmer und der R&G Akademie tritt erst dann in Kraft, nachdem die R&G Akademie die Anmeldung des Teilnehmers schriftlich bestätigt hat.
1.4 Verkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden sind erst dann gültig, wenn diese durch die R&G Akademie schriftlich akzeptiert werden.
Artikel 2. Einschreibung
2.1 Um sich für eine Schulung zu qualifizieren, muss der Teilnehmer die von der R&G Akademie bereitgestellte Anmeldung und Einschreibung ausgefüllt an eben diese zurückgeschickt haben, wobei die Anmeldung und Einschreibung über die R&G Akademie Webseite ebenso rechtsgültig ist.
2.2 Einschreibung erfolgt in der Reihenfolge nach Eingang der Anmeldungen. Sollte der Fall auftreten, dass mehr Anmeldungen eingegangen sind, als Schulungsplätze zur Verfügung stehen, so wird eine Warteliste geführt.
2.3 R&G Akademie behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer ohne Nennung jeglicher Gründe zurückzuweisen.
Artikel 3. Schulung
3.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich stets an die Ordnungs- und Sicherheitsvorschriften während des Aufenthaltes bei der R&G Akademie zu halten.
3.2 Die R&G Akademie benötigt seitens des Teilnehmers keine Diplom und / oder Zertifikatsnachweise bevor eine Einschreibung zur Schulung durchgeführt werden kann. Einschreibung erfolgt lediglich auf der Basis von eigener Beurteilung und auf Verantwortung seitens des Teilnehmers, für den die R&G Akademie aber eine unverbindliche, beratende Position einnehmen kann.
Artikel 4. Annullierung und Kündigung
4.1 In dem Fall, das die R&G Akademie die Teilnehmeranzahl als nicht genügend erachtet, kann diese die entsprechende Schulung annullieren.
4.2 Kündigungen müssen der R&G Akademie in schriftlicher Form übermittelt werden. Für Kündigungen bis 30 Tage vor Start der entsprechenden Schulung entstehen keine Kosten. Für Kündigungen bis zu 15 Tage vor Start der entsprechenden Schulung werden 60% der Schulungsgebühr in Rechnung gestellt. Sollte eine Kündigung innerhalb von 15 Tagen vor Start der Schulung eingehen, so ist die gesamte Schulungsgebühr für die entsprechende Schulung zu zahlen.
4.3 Die R&G Akademie behält sich das Recht vor, eine Zulassung für eine Schulung oder eine begleitende Prüfungen zu verweigern, in dem Fall dass der Teilnehmer gegen die gültigen Ordnungs- und Sicherheitsvorschriften, die Vertragsbestimmungen oder die allgemeinen Geschäftsbedingen verstößt.
Artikel 5. Gebühren und Zahlungen
5.1 Der Teilnehmer ist in allen Fällen verpflichtet, bei Beginn der entsprechenden Schulung oder des Schulungsmoduls die anfallenden Gebühren komplett zu entrichten.
5.2 Reise- und Unterkunftskosten sowie vorbereitendes Lesen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Schulung sind nicht in den Gebühren mit eingeschlossen, wenn dieses nicht vorher ausdrücklich schriftlich festgehalten wurde.
5.3 Teilnehmer sind verpflichtet die Gebühren für alle Schulungen und Prüfungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu entrichten.
5.4 Die R&G Akademie behält sich das Recht vor, publizierte Gebühren bis zu 30 Tagen vor Beginn der entsprechenden Schulung zu ändern. Dieser Artikel bezieht sich aber nicht auf bereits akzeptierte und durch die R&G Akademie bestätigte Einschreibungen.
Artikel 6. Haftung
6.1 Die R&G Akademie ist nicht haftbar für Kosten oder Schäden, welche dem Teilnehmer durch oder während der Schulung oder des Aufenthaltes bei der R&G Akademie entstehen, auch nicht für jene, die durch die Annullierung einer Schulung oder eines Schulungsmoduls, oder durch die Unfähigkeit, einen Teilnehmer anzunehmen, entstehen.
Veranstaltungsort beschreibt die Einrichtungen, welche durch die R&G Akademie genutzt werden, um die entsprechenden Kurse durchzuführen.
Veranstaltungsort beschreibt die Einrichtungen, welche durch die R&G Akademie genutzt werden, um die entsprechenden Kurse durchzuführen.
Artikel 7. Veröffentlichung
7.1 Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, Teile des Schulungsmaterials oder der diesbezüglichen Unterlagen durch Druckmedien, Fotokopieren, Mikrofilm oder andere Medien ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der R&G Akademie zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen oder anderweitig als für die Schulungen, zu nutzen.
7.2 Es besteht für alle vertraulichen Informationen, die während der Schulung preisgegeben werden eine absolute Schweigepflicht. Dieses bezieht sich auch auf vertrauliche Informationen, die durch andere Teilnehmer im Rahmen der Schulung mitgeteilt werden. Folglich verbleiben alle vertraulichen Informationen das alleinige Eigentum des Informationsgebers und dürfen nicht ohne dessen ausdrückliche Genehmigung an dritte Personen vermittelt werden.
Artikel 8. Verschiedenes
8.1 Für jene Angelegenheiten, die nicht durch diese gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckt sind, verbleibt die alleinige Handlungsvollmacht bei der R&G Akademie.
8.2 Unter besonderen Umständen sind Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die R&G Akademie zulässig.
8.3 Für alle Abmachungen, die zwischen der R&G Akademie und einem Klienten gemacht werden, ist das niederländische Recht geltend. Alle Streitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben, bei denen die allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden und die nicht in die Gerichtsbarkeit des Amtsrichters eines Unterbezirks fallen, werden vor dem vorsitzenden Richter in Maastricht verhandelt.











